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Corona in der Rechtsprechung zur Grundsicherung
höhere Bedarfe und Leistungsausschlüsse
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Verfasserangabe:
Cara Röhner
Jahr:
2020
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die ersten sozialgerichtlichen Entscheidungen zur Corona-Krise und dem Existenzsicherungsrecht liegen vor. In diesen geht es insbesondere um die Fragen, ob angesichts der Corona-Krise höhere Bedarfe bestehen oder ob trotz der Leistungsausschlüsse in § SGB_II § 7 SGB II Leistungen zu gewähren sind. Es zeigt sich, dass die Sozialgerichte dies überwiegend verneinen. Die Sondersituation Pandemie führt also bisher nicht dazu, dass die allgemeinen Grundsätze des Grundsicherungsrechts krisenbedingt – im Sinne eines Sonderrechts der Pandemie – modifiziert werden.
Angesichts der historisch einmaligen, die gesamte Gesellschaft umfassenden Wirtschafts- und Gesundheitskrise muss jedoch hinterfragt werden, ob sich die Auslegung der Mehrbedarfs- und Härtefallregelungen des SGB II nicht doch stärker an der neuen Realität orientieren muss. Im Folgenden wird daher die Rechtsprechung zu höheren Bedarfen (I.) sowie den Leistungsausschlüssen (II.) diskutiert und dabei werden Ansatzpunkte für eine pandemieangemessene Auslegung aufgezeigt.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Cara Röhner
Jahr:
2020
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Beschreibung:
H. 5, S. 205 - 210
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