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BEM und Kündigung wegen Krankheit
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Verfasserangabe:
Ulrich Jancke
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
ARBEITSPLATZ Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dem Beschäftigten den Arbeitsplatz trotz Arbeitsunfähigkeit erhalten. Das schließt eine krankheitsbedingte Kündigung nicht völlig aus, erschwert sie aber.
Darum geht es;
1. Eine Kündigun g wegen Krankheit setzt erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten voraus.
2. Lange Ar beitsunfähigkeitszeiten lösen allerdings auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement aus.
3. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in aller Regel vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen, da ansonsten die Unwirksamkeit der Kündigung naheliegt.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Ulrich Jancke
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2017
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H. 4, S. 27 - [30] : Abb., graph. Darst.
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