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Die neuen Rechte der SBV
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Verfasserangabe:
Till Sachadae
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Gesetzgebung: Mit dem Jahreswechsel sind etliche Änderungen im SGB IX in Kraft getreten. Für die Schwerbehindertenvertretungen im öffentlichen Dienst bedeuten sie bereits jetzt neue Rechte.
Darum geht es:
1. Einige neue gesetzliche Regelungen verbessern die Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen.
2. So haben Vertrauenspersonen nun bereits ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung.
3. Künftig sind Kündigungen von schwerbehinderten Beschäftigten unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt wurde.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Till Sachadae
Jahr:
2017
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Beschreibung:
H. 2, S. 33 - [35] : Abb.
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