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Mitbestimmen beim Eingruppieren
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Verfasserangabe:
Dirk Lenders
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Bei der Eingruppierung hat der Personalrat unter anderem auf die Einhaltung des Tarifvertrags zu pochen.
Darum geht es:
1. Bei der Eingruppierung der Beschäftigten hat der Personalrat mitzubestimmen.
2. Selbst die Zuordnung zu den Stufen ist in bestimmten Fällen als Eingruppierung vom Personalrat abzusegnen.
3. Um feststellen zu können, ob die Eingruppierung richtig ist, muss der Personalrat auch über die Stellenbeschreibung und bewertung informiert werden.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Dirk Lenders
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 3, S. 13 - 16 : Abb.
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