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Die "verdeckte Armut" drückt das Ergebnis
wie das Existenzminimum heruntergerechnet wurde
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Verfasserangabe:
Irene Becker
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Höhe der Regelsätze orientiert sich in Deutschland an den Konsumausgaben unterer Einkommensgruppen. Dabei werden aber – zu Recht – diejenigen ausgeklammert, die Grundsicherungsleistungen beziehen. Denn sonst würde sich ja – im Zirkelschluss – der lebensnotwendige Bedarf (auch) nach den Ausgaben derjenigen richten, die selbst auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind. Nicht ausgeklammert werden aber bei der Berechnung, trotz aller Kritik, die »verdeckt« Armen – also Menschen, die eigentlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diese aber gar nicht beziehen. Dazu zählen immerhin etwa 40 % der Bedürftigen. Die Folge: Das Ergebnis der Regelbedarfs-Berechnung wird so erheblich nach unten gedrückt. Hier werden die Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projektes1 präsentiert, in dem der Einfluss der verdeckten Armut auf das Grundsicherungsniveau von Alleinstehenden/Alleinerziehenden quantifiziert wurde. Außerdem wird aufgezeigt, wie hoch der Regelbedarf wirklich sein müsste, wenn der Gesetzgeber bei der erforderlichen Neuberechnung nach dem ersten Regelbedarfs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts neben notwendigen Korrekturen nicht auch mehrere methodisch fragwürdige Änderungen vorgenommen hätte, die sich mindernd auf den Regelsatz auswirken. (Quelle: www.bund-verlag.de)
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Irene Becker
Jahr:
2015
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 4, S. 142 - 148 : Tab.
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