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Keine Angst vor Repressionen

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Verfasser: Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2014
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer sich als Arbeitnehmer beschwert, darf dafür nicht benachteiligt werden. Das regelt § 612a BGB. Sieht der Personalrat dieses Recht verletzt, muss er handeln.
Darum geht es:
1. Arbeitnehmerechte sind nur dann etwas wert, wenn sie ohne Angst vor Nachteilen wahrgenommen werden können.
2. Niemand darf dafür gemaßregelt werden, dass er sein Beschwerderecht ausübt.
3. Beschweren sich Betroffene beim Personalrat, muss dieser der Beschwerde nachgehen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klimpe-Auerbach, Wolf
Verfasserangabe: Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 7-8, S. 8 - [11] : Ill.
Schlagwortketten:
Arbeitnehmerrechte / Beschwerde
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