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Keine Angst vor Repressionen
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Verfasserangabe:
Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Wer sich als Arbeitnehmer beschwert, darf dafür nicht benachteiligt werden. Das regelt § 612a BGB. Sieht der Personalrat dieses Recht verletzt, muss er handeln.
Darum geht es:
1. Arbeitnehmerechte sind nur dann etwas wert, wenn sie ohne Angst vor Nachteilen wahrgenommen werden können.
2. Niemand darf dafür gemaßregelt werden, dass er sein Beschwerderecht ausübt.
3. Beschweren sich Betroffene beim Personalrat, muss dieser der Beschwerde nachgehen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Verfasserangabe:
Wolf Klimpe-Auerbach
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 7-8, S. 8 - [11] : Ill.
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