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Mitbestimmen beim Eingruppieren

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Verfasser: Lenders, Dirk
Verfasserangabe: Dirk Lenders
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bei der Eingruppierung hat der Personalrat unter anderem auf die Einhaltung des Tarifvertrags zu pochen.
Darum geht es:
1. Bei der Eingruppierung der Beschäftigten hat der Personalrat mitzubestimmen.
2. Selbst die Zuordnung zu den Stufen ist in bestimmten Fällen als Eingruppierung vom Personalrat abzusegnen.
3. Um feststellen zu können, ob die Eingruppierung richtig ist, muss der Personalrat auch über die Stellenbeschreibung und ­bewertung informiert werden.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lenders, Dirk
Verfasserangabe: Dirk Lenders
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 13 - 16 : Abb.
Schlagwortketten:
Eingruppierung / Personalrat / Zustimmung
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