Cover von Beschwerden nach dem AGG wird in neuem Tab geöffnet

Beschwerden nach dem AGG

0 Bewertungen
Verfasser: Roetteken, Torsten von
Verfasserangabe: Torsten von Roetteken
Jahr: 2014
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer sich im Arbeits- oder Dienstverhältnis benachteiligt fühlt, hat das Recht sich zu beschweren. Was kann der Personalrat konkret tun?
Darum geht es:
1. Nach § 13 AGG haben Beschäftigte ein Beschwerderecht, wenn sie sich diskriminiert fühlen.
2. Der Arbeitgeber/Dienstherr muss die Beschwerde prüfen und das Ergebnis mitteilen - aber nicht begründen.
3. Personalräte haben dabei gewisse Mitbestimmungs-, Überwachungs-, Initiativ- und Informationsrechte.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

Bewertungen

0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen
0 Bewertungen

Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Roetteken, Torsten von
Verfasserangabe: Torsten von Roetteken
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
opens in new tab
Suche nach dieser Systematik
Suche nach diesem Interessenskreis
Beschreibung: H. 7-8, S. 17 - [19]
Schlagwörter: Beschwerde
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Beschwerderecht
Suche nach dieser Beteiligten Person
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss