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Arbeitsuchend, aber (noch) nicht arbeitslos

was kommt nach der Meldung?
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Verfasser: Stephan, Gesine
Verfasserangabe: Gesine Stephan
Jahr: 2016
WSI-Mitteilungen
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden; bei späterer Kenntnis innerhalb von drei Tagen. Ob diese Regel effektiv ist, lässt sich derzeit nicht untersuchen, da eine Vergleichsgruppe fehlt. Eine vorgelagerte Frage ist, wie lange es nach einer Meldung dauert, bis Arbeitsuchende tatsächlich arbeitslos werden bzw. eine neue Beschäftigung aufnehmen. Für Registrierungen in den Monaten November 2012 bzw. Juli 2013 zeigt sich: 90 Tage nach Meldung waren bereits 60 bzw. 40 % der Personen arbeitslos geworden. Drei Monate vor Beschäftigungsende können sich vor allem unbefristet Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeitsdauer (und damit längerer Kündigungsfrist) sowie befristet Beschäftigte (die ihr Vertragsende kennen) arbeitsuchend melden. Während die erste Gruppe nur einen geringen Anteil der Arbeitsuchenden ausmacht, sind mehr als ein Drittel befristet beschäftigt. Von Letzteren sind fünf Monate nach Meldung 40 % immer noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt. Bei ihnen hat die frühzeitige Meldung die Arbeitsmarktchancen vermutlich nicht beeinflusst, aber Vermittlerkapazitäten gebunden.
(Quelle: www.boeckler.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stephan, Gesine
Verfasserangabe: Gesine Stephan
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: WSI-Mitteilungen
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Beschreibung: H. 4, S. 292 - 299 : graph. Darst., Tab.
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch III / Arbeitssuchend / Meldung
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