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Entgeltgleichheit im Verhältnis von Frauen und Männern

setzt der Anspruch auf ein gleiches Entgelt den Nachweis einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts voraus?
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Verfasser: Roetteken, Torsten von
Verfasserangabe: Torsten von Roetteken
Jahr: 2014
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das LAG BW hatte sich in seinem Urteil vom 21.10.2013 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die niedrigere Eingruppierung einer Frau für sie einen Anspruch auf Bezahlung nach Maßgabe der höheren Eingruppierung eines Mannes rechtfertigt, der aktuell eine im Wesentlichen gleichwertige Tätigkeit ausübte. Das LAG hat die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des ArbG Stuttgart vor allem deshalb zurückgewiesen, weil die Klägerin keine hinreichenden Indizien für ihre Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, d.h. eine Motivierung der Eingruppierung des Mannes aufgrund seines Geschlechts vorgetragen habe. Dieser Prüfungsansatz soll nachfolgend auf seine Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht wie auch dem GG hinterfragt werden. (Quelle: ZTR)

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Verfasserangabe: Torsten von Roetteken
Jahr: 2014
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 10, S. 585 - 591
Schlagwörter: Entgeltgleichheit; Entgeltpolitik; Entgeltzahlung
Schlagwortketten:
Entgeltpolitik / Diskriminierungsforschung
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