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Existenzgründung als Beratungsaufgabe der Bundesagentur für Arbeit

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Smeets, Christopher; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Christopher Smeets ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. phil. Sailmann, Zweitprüfer/in: Herr Dr.Grill
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Einleitung:
 
Ein eigenes Unternehmen zu gründen und aufzubauen oder freiberuflich als eigener Chef tätig zu werden, ist Wunsch und Ziel vieler Menschen. Dementsprechend wagen viele den Schritt in die Selbstständigkeit, bei dem leider auch viele Scheitern. Oftmals wird das Risiko einer Existenzgründung unterschätzt oder diese wird einfach unzureichend vorbereitet. Gerade bei diesen beiden Punkten setzt die Existenzgründungsberatung an, denn wer eine eigene Existenz aufbauen will, der braucht Unterstützung in vielen Bereichen, um eine optimale Vorbereitung auf die Gründung erreichen und Chancen und Risiken der Gründung richtig abschätzen zu können.
Das Feld der Beratung und Förderung von Existenzgründenden ist weit und breit gefächert.
Die Fülle der Angebote sorgt dafür, dass Existenzgründende individuell gefördert bzw. beraten werden können. Gleichzeitig wirkt das Angebot allein schon durch die Menge unübersichtlich.
Bei wem sind welche Anträge zu stellen? Welche Förderungsmöglichkeiten werden von Kommune, Land oder Bund finanziert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Wo ist passgenaue Beratung zu finden und was kostet diese? Fragen über Fragen, die sich EG allein schon in Zusammenhang mit Förderungsmöglichkeiten stellen. Dabei betreffen diese noch gar nicht die eigentliche Existenzgründung, wenn es beispielsweise darum geht die Rechtsform zu wählen, einen Standort zu finden oder Umsätze und Kosten richtig zu planen. Die Nachfrage nach Beratung ist also in jedem Falle groß und wird dementsprechend von vielen verschiedenen Anbietern gesättigt. So beraten beispielsweise die Kammern, Wirtschaftsförderer, Banken, Steuerberater und Unternehmensberater. Kein Angebot ist wie das andere, da die einzelnen Institutionen jeweils anderes Fachwissen an EG herantragen. Letztendlich erkennt man hieran aber auch schon, dass EG auf verschiedene Beratungen zurückgreifen sollten. Die Banken sind zum Beispiel die Experten in Sachen Finanzierung, während der Steuerberater vor allem bei steuerlichen Fragen zur Seite stehen kann. Neben den abweichenden Schwerpunkten in den jeweiligen Beratungen, weichen auch die Kosten voneinander ab. Eine Bank wird EG umsonst beraten, da die spätere Finanzierung bei ihr stattfinden soll. Auch für Beratungsgespräche bei den Kammern entstehen keine Kosten. Bei Unternehmensberatern sieht das allerdings anders aus, hier können teilweise sehr Kosten anfallen, wofür EG dann aber auch eine umfangreichere Beratung erwarten dürfen. Gleichzeitig gibt es auch Möglichkeiten über eine Förderung zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
 
Auch die BA fördert EG bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Im Rechtskreis des SGB III mit dem GZ (§57 SGB III) bzw. im Rechtskreis des SGB II mit dem ESG (§ 16b SGB III) und den Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB III). Mit Hilfe dieser Förderung soll Arbeitslosen der Weg in die Selbstständigkeit und somit der Weg aus der Arbeitslosigkeit erleichtert werden. Hier liegt also ein Potenzial zur Verringerung bzw. Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
 
Die verschiedenen Anbieter existieren, wie sich später zeigen wird, zumeist aber nicht einfach nebeneinander. Gleichzeitig sind sie auch nicht für jeden einfach frei zugänglich. So ist beispielsweise bei der BA die Unterstützung an die Arbeitslosigkeit (§57 (2) SGB III) bzw. an die Hilfebedürftigkeit (§16b (1) & § 16c (1) SGB III) geknüpft. EG, die sich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen bzw. hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, erhalten auch keine Förderung. Der Zugang ist also beschränkt auf eine gewisse Personengruppe. Ähnlich kann dies auch bei anderen Förderungen der Fall sein, wenn es sich beispielsweise um innovative Gründungen handelt.
 
Darüber hinaus ist auch nicht jeder Anbieter für jede Gründung der beste Ansprechpartner. Für einen Handwerkermeister, der einen eigenen Betrieb eröffnen will, wäre eine Beratung bei einem Wirtschaftsförderer oder der IHK wohl deutlich weniger ergiebig, als eine Beratung bei der HWK.
Bei der Beratung von EG kommt es demzufolge nicht nur darauf an das eigene Angebot, sondern auch das der anderen Anbieter zu kennen, um den Gründer/die Gründerin auch richtig weiterleiten zu können.
 
Insgesamt zeigt sich also, dass der Markt für Existenzgründungsberatung nicht nur groß, sondern auch unübersichtlich ist. Die einzelnen Anbieter können auch nicht einfach losgelöst voneinander betrachtet werden, da sie untereinander nicht einfach konkurrieren, sondern sich in vielen Bereichen ergänzen, was dazu führt, dass oftmals nicht nur die Beratung bei einer einzelnen Institution ausreicht, um eine optimale Vorbereitung auf eine Existenzgründung erreichen zu können.
Für die BA bedeutet Existenzgründung gleichzeitig eine Alternative zum Abbau von Arbeitslosigkeit neben der Eingliederung in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Um dieses Potenzial zu nutzen, ist aber auch eine intensive und vor allem nachhaltige Betreuung nötig.
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Christopher Smeets ; Erstprüfer/in: Herr Prof. Dr. phil. Sailmann, Zweitprüfer/in: Herr Dr.Grill
Jahr: 2011
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Beschreibung: 54 Bl. : graph. Darst.
Schlagwörter: Existenzgründung
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Sailmann, Gerald [AkademischeR BetreuerIn]; Grill, Johannes [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2011, - Mit Anlagenband ; Erscheint auch als CD-ROM-Version
Mediengruppe: Bachelorarbeiten