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Übermittlung von Verbunddaten durch Jobcenter an Dritte

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Verfasser: Krech, Jörg (Verfasser)
Verfasserangabe: Jörg Krech
Jahr: 2024
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritte ist zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Jobcenter notwendig. In der Regel handelt es sich um sensible Daten, die in einem Datenverarbeitungssystem verwaltet'werden und mit Informationen über Personen, die nicht direkt im Leistungsbezug stehen, verknüpft sind. Für die Jobcenter ergibt sich die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sozialdaten, die als Verbunddaten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand trennbar sind, an Dritte übermittelt werden dürfen. In Kommentarliteratur und Rechtsprechung wird diese Fallkonstellation bislang nicht hinreichend behandelt. Dieser Beitrag greift die korrespondierenden verwaltungspraktischen Auslegungsfragen auf und skizziert Lösungsansätze. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Krech, Jörg (Verfasser)
Verfasserangabe: Jörg Krech
Jahr: 2024
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Beschreibung: Heft 1, Seite 3-8
Schlagwörter: Datenschutz; Datenschutz-Grundverordnung; Datenverarbeitung; Datenübermittlung; Sozialdaten; Sozialdatenschutz
Schlagwortketten:
Jobcenter / Daten / Vermittlung / Dritter
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss