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§ 20a IfSG: Konsequenzen eines Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmeransprüche

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Verfasser: Beden, Yannik
Verfasserangabe: Yannik Beden
Jahr: 2022
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Zum Schutze der öffentlichen Gesundheit und der vulnerablen Personengruppen sollen in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen derzeit nur Personen tätig und beschäftigt werden, die über einen Immunisierungsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer medizinischen Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung verfügen. Die offenkundigen Vollzugsdefizite des Regelwerks aus § 20a IfSG haben das BMG mitunter zur Veröffentlichung einer ausführlichen Handreichung veranlasst, die Licht ins Dunkle bringen soll. Arbeitsrechtliche Konsequenzen behandeln jedoch sowohl die Stellungnahme des Ministeriums als auch die Gesetzesbegründung nur stiefmütterlich. Klar ist: Erbringt der Arbeitnehmer keinen Nachweis, droht ein Tätigkeitsverbot seitens des Gesundheitsamtes oder – bei Neubeschäftigungen ab dem 16.3.2022 – ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Beide Verbote haben weitreichende Folgen für das arbeitsvertragliche Leistungsgeflecht. Die wesentlichsten Aspekte werden nachstehend beleuchtet. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Beden, Yannik
Verfasserangabe: Yannik Beden
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 9, S. 611-615
Schlagwörter: Arbeitsleistung; Arbeitsunfähigkeit; Lohnanspruch; Tätigkeitsverbot; Urlaubsanspruch
Schlagwortketten:
Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Impfstatus / Impfnachweis / Arbeitsverbot
Infektionsschutzgesetz / Beschäftigungsverbot
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