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Neues zur stufenweisen Wiedereingliederung

erweiterte Mitbestimmungstatbestände im Personalvertretungsrecht
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Verfasser: Düwell, Franz Josef
Verfasserangabe: Franz Josef Düwell
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitsunfähigen Beschäftigten soll die stufenweise Wiedereingliederung helfen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. Sie ist als Instrument der innerbetrieblichen Rehabilitation vor 30 Jahren im Recht der gesetzlichen Krankversicherung erstmals gesetzlich geregelt worden. Seit der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) im Jahre 2004 hat sie an rechtlicher Bedeutung gewonnen; denn sie wird als mildere Alternative zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen und zur Zurruhesetzung von Beamten angesehen. Mit Wirkung seit 4.2.2020 ist das Verfahren der stufenweisen Wiedereingliederung neu geregelt worden. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Düwell, Franz Josef
Verfasserangabe: Franz Josef Düwell
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 12, S. 767-770
Schlagwortketten:
Arbeitsunfähigkeit / Berufliche Wiedereingliederung
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