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Das Anzeigen der Arbeitsunfähigkeit

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Verfasser: Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und in bestimmten Fällen auch nachweisen. Dabei sollten sie möglichst nichts falsch machen.
Darum geht es:
Wer durch Erkrankung arbeitsunfähig ist, ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.
Wer arbeitsunfähig ist, muss das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.
Spätestens ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
(Quelle: Der Personarat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klenter, Peter
Verfasserangabe: Peter Klenter
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 4, S. 17 - [21]
Schlagwörter: Arbeitsunfähigkeit; Krankschreibung
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