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Neue Regeln für das Arbeitslosengeld

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Verfasser: Winkler, Ute
Verfasserangabe: Ute Winkler
Jahr: 2012
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Von den zahlreichen Änderungen des Arbeitslosenrechts und des SGB im Jahr 2011 sollen hier die Neuregelungen dargestellt werden, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld Bedeutung haben.
Erste Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Zugehörigkeit zur Arbeitslosenversicherung, die mit Ausnahme der freiwilligen Weiterversicherung nach § SGB_III § 28a SGB III nur auf der Grundlage gesetzlicher Tatbestände möglich ist. Änderungen der Versicherungspflichttatbestände sind mit der Suspendierung der Wehrpflicht und dem Ersatz des Zivildienstes durch den Bundesfreiwilligendienst verbunden gewesen. Weitere Regelungen zur Versicherungspflicht finden sich im Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz ? FPfZG) vom 6. 12. 2011 (BGBl. I 2564) und im Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. 12. 2011 (BGBl. I S. 3057). Weitere Änderungen beziehen sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und den Unfallversicherungsschutz von Arbeitslosen.
 
 

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Details

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Verfasserangabe: Ute Winkler
Jahr: 2012
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Beschreibung: H. 2, S. 51-53
Schlagwortketten:
Arbeitslosenrecht / Arbeitslosengeld
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