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Geldstrafe und Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. von Hilfe zum Lebensunterhalt

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Verfasser: Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2012
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wenn mittellose Personen Vergehen wie einen Diebstahl (§ STGB § 242 StGB) oder eine Leistungserschleichung (§ STGB § 265a StGB) begehen, wird ihnen regelmäßig eine Geldstrafe auferlegt. Da diesen Bedürftigen monatlich nur sehr geringe Mittel frei zur Verfügung stehen, führt die Höhe der Geldstrafe häufig zu besonderen Härten. Immer wieder muss wegen der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe verbüßt werden.
 
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hammel, Manfred
Verfasserangabe: Manfred Hammel
Jahr: 2012
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Beschreibung: H. 2, S. 54-57
Schlagwortketten:
Arbeitslosenrecht / Arbeitslosengeld
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