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Das Recht auf Bildung in der Europäischen Menschenrechtskonvention

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Verfasser: Langenfeld, Christine
Verfasserangabe: Christine Langenfeld
Jahr: 2007
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Recht auf Bildung, das Elternrecht und das Recht zur Gründung von Privatschulen wurden im 1. Zusatzprotokoll (ZP 1) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), und zwar in Art. 2, zusammen mit dem Recht auf freie Wahlen und dem ebenfalls nicht von Anfang an vorgesehenen Schutz des Eigentums angenommen. Das Zusatzprotokoll wurde am 20. März 1952 von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Langenfeld, Christine
Verfasserangabe: Christine Langenfeld
Jahr: 2007
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Beschreibung: Nr. 4, S. 412 - 429
Schlagwortketten:
Europäische Menschenrechtskonvention / Bildung
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