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Jugendhilfe und § 31 Aabs. 5 SGB II

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Verfasser: Riehle, Eckart
Verfasserangabe: Eckart Riehle
Jahr: 2010
ZFSH, SGB
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Jugendliche im Alter bis 25 Jahre, die unter das SBG II fallen, erfahren in besonderem Maße, was "Fördern und Fordern" heißt. Sie erfahren in besonderem Maße, welche Folgen es für sie hat, wenn der aktivierende Sozialstaat, der meint, zu aktivierende Fähigkeiten wären immer schon vorhanden, damit konfrontiert wird, dass diese Fähigkeiten erst entwickelt werden müssen, und wenn Fordern sich nicht an den Lebensbedingungen junger Menschen orientiert.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Riehle, Eckart
Verfasserangabe: Eckart Riehle
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: ZFSH, SGB
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Beschreibung: Nr. 8, S. 462 - 466
Schlagwörter: Jugendhilfe; Jugendlicher Arbeitsloser; Sanktion; Sozialgesetzbuch II
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