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Die Zulässigkeit heimlicher Mitarbeiterkontrollen nach dem neuen Datenschutzrecht

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Verfasser: Byers, Philipp
Verfasserangabe: Philipp Byers
Jahr: 2017
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Heimliche Kontrollen am Arbeitsplatz sind schon nach dem bisherigen BDSG rechtlich umstritten. Nach der bisherigen BAG-Rechtsprechung können verdeckte Mitarbeiterkontrollen in engen Ausnahmefällen rechtmäßig durchgeführt werden. Dem bisherigen BDSG lässt sich ein generelles Verbot heimlicher Überwachung nicht entnehmen. Ab dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und zwingend. Die DS-GVO wird auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (BGBl. I 2017, BGBL Jahr 2017 I Seite 2097) ergänzt. Das bisherige BDSG wird damit durch die DS-GVO und das BDSG nF abgelöst, die umfangreiche Transparenz- und Informationspflichten für Unternehmen vorsehen. Dies könnte der Zulässigkeit von verdeckten Überwachungsmaßnahmen entgegenstehen. Der Beitrag setzt sich daher mit der Frage auseinander, ob heimliche Mitarbeiterkontrollen auch nach dem neuen Datenschutzrecht rechtmäßig eingesetzt werden können. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Byers, Philipp
Verfasserangabe: Philipp Byers
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 17, S. 1086-1091
Schlagwörter: Arbeitnehmerdatenschutz; Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Datenschutz / Mitarbeiterkontrolle / Bespitzlung
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