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Sind Crowdworker künftig immer Arbeitnehmer?

Teil 2
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Verfasser: Fuhlrott, Michael; Mai, Matthias
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Matthias Mai
Jahr: 2021
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nachdem im ersten Teil (ArbRAktuell 2021, 261) bereits eine kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des BAG erfolgt ist, soll im zweiten Aufsatzteil aufgezeigt werden, dass die Entscheidung des BAG kein „Aus“ für das Crowdworking in Form selbständiger Tätigkeit darstellt. Mit Blick auf die gerichtlichen Vorgaben sollten Plattformbetreiber gleichwohl ihre bestehenden vertraglichen Regelungen auf den Prüfstand stellen und Anpassungen ins Auge fassen. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

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Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Matthias Mai
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 11, S. 285-287
Schlagwörter: Crowdwork
Schlagwortketten:
Crowdworking / Arbeitnehmer
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