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Crowdworking

Auslaufmodell oder Arbeitsform der Zukunft?
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Verfasser: Fuhlrott, Michael; Bodendieck, Katharina
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Katharina Bodendieck
Jahr: 2020
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit dem vielbeachteten Urteil vom 1.12.2020 (FD-ArbR 2020, FDARBR Jahr 434301) hat das BAG einen Crowdworker als Arbeitnehmer qualifiziert. Wenige Tage vor diesem Urteil hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überdies noch das Eckpunktepapier „Neue Arbeit fair gestalten“ veröffentlicht und damit seinerseits Regelungen zur Schaffung von gesetzlichen Mindeststandards für Beschäftigungsverhältnisse von Crowdworkern angekündigt. Erste Einschätzungen zu den Folgen für die Plattformökonomie gibt der vorliegende Beitrag. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael; Bodendieck, Katharina
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Katharina Bodendieck
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 25, S. [639] - 642
Schlagwörter: Crowdworking
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Crowdworking / Arbeitsform
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