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Der Prognosemaßstab des Art. 15 lit. c Qualifikationsrichtlinie und die allgemeine Gefahr

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Verfasser: Funke-Kaiser, Michael
Verfasserangabe: Michael Funke-Kaiser
Jahr: 2008
Informationsbrief Ausländerrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach Art. 15 lit. c der Richtlinie 2004/83/EG vom 29.4.2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie - QRL) gewähren die Mitgliedstaaten einer drittstaatsangehörigen Zivilperson sog. subsidären Schutz, wenn sie ihr Herkunftsland verlassen hat, weil sie infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit ausgesetzt war. Die tatbestandsmäßige Verknüpfung von einerseits willkürlicher Gewalt und andererseits ernsthafter individueller Bedrohung wirft die Frage nach dem hier anzulegenden sachgerechten Prognosemaßstab auf.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Funke-Kaiser, Michael
Verfasserangabe: Michael Funke-Kaiser
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Informationsbrief Ausländerrecht
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Beschreibung: Nr. 2, S. 90 - 94
Schlagwortketten:
Deutschland / Asylrecht
Europäische Union / Qualifikationsrichtlinie
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