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Das Bildungspaket nach dem SGB II unter bildungspolitischen Aspekten

eine kritische Analyse anhand der Angebote von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Leipzig
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Koslowski, Jana; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Jana Koslowski. Erstprüfer/in: Gerhard Fabig ; Zweitprüfer/in: Manfryd Buchholz
Jahr: 2012
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Mit Schlagzeilen wie „Gut gemeint, schlecht gemacht4“, „Reform mit Flop-Garantie5“, oder „Ungeliebtes Päckchen6“ wurde und wird das Bildungspaket von Ministerin Ursula von der Leyen ins öffentliche Licht gerückt – jedoch selten in ein gutes. Dabei fing die Geschichte des Bildungspaketes vielversprechend an:
 
Am 09. Februar 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelleistungen nach dem SGB II zwar nicht für evident unzureichend, jedoch aufgrund ihrer realitäts. Und bedarfsfernen Ermittlung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und kritisierte, dass die spezifischen Bedarfe von Kindern seitens des Gesetzgebers nicht ermittelt wurden7. Unmittelbar nach der Verkündung dieses Urteils kündigte die persönlich anwesende Bundesministerin für Arbeit und Soziales die Einführung von Sach- du Dienstleistungen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen an8. Damit reagierte sie auf die Ausführungen der Bundesverfassungsrichter, welche in Bezug auf die in Abhängigkeit vom Alter abgestuften Regelsätze anmerkten, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien und, insbesondere im schulpflichtigen Alter, ein zusätzlicher Bedarf für Bildung und Teilhabe zu erwarten ist. Des Weiteren wiesen sie darauf hin, dass hilfebedürftigen Kindern ohne Deckung dieser Kosten der Ausschluss von Lebenschancen und die Gefahr, ihren Lebensunterhalt später nicht finanzieren zu können, drohen9
 
Der Gesetzgeber war durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nunmehr zum Handeln verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2010 sollte eine Neuregelung bezüglich der Ermittlung der Leistungen zur Wahrung eines menschenwürdigen Existenzminimums i. S. d. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 20 1 GG sowie zur Sicherstellung besonderer Bedarfe gefunden werden10. Dieser Prozess gestaltete sich jedoch schwierig, da zunächst keine Einigkeit über das Vorgehen herrschte. Nachdem der erste, von der Bundesregierung ausgearbeitete und vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf am 17. Dezember 2010 im Bundesrat zur Abstimmung gebracht und abgelehnt wurde, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Der zweite Einigungsvorschlag dieses Ausschusses konnte dann am 25. Februar 2011 sowohl die Zustimmung des Bundestages als auch die des Bundesrates erreichen. Gegenstand der „streitige[n] und schwierige[n] Verhandlungen im Vermittlungsausschuss und im Rahmen einer inoffiziellen Verhandlungsgruppe aus Spitzenpolitikern von Koalition und Opposition11“ waren neben der Erhöhung der Regelsätze vor allem die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bildungspaketes sowie die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten12.
 
Den lang erarbeiteten Kompromiss der politischen Akteure sowie die knapp drei Monate verspätete Neuregelung stellt das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 dar. Inhaltlich umfasst es u.a. die Erhöhung der Regelsätze um fünf Euro rückwirkend zum 1. Januar 2011 sowie um weitere drei Euro ab 1. Januar 2012. Außerdem ging mit Erlass dieses Gesetzes die Einführung des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes (kurz: Bildungspaket) ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2011 einher13.
[…]
 
 
Fußnoten (verwendet):
4: Öchsner, 2010
5: El-Sharif, 2011
6: Borstel, 2011
7: Vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, www.bverfg.de, Rn 191 & Rn 211.
8: Vgl. Butterwegge, 2010, S. 368
9: Vgl. BVerfG 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, www.bverfg.de, Rn 191f.
10: Vgl. BVerfG 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, www.bverfg.de, RN 220.
11: Steck & Kossens, 2011, S. 1
12: Vgl. Steck & Kossens, 2011, S. 1f.
13: Vgl. Steck & Kossens, 2011, S. 3
 
 
 
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Jana Koslowski. Erstprüfer/in: Gerhard Fabig ; Zweitprüfer/in: Manfryd Buchholz
Jahr: 2012
Verlag: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.06.04
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Beschreibung: 83 Bl.
Schlagwörter: Bildung; Bildungspaket; Bildungspolitik; Freizeiteinrichtung; Hochschulschrift; Kinder und Jugendliche; Leipzig; Sozialgesetzbuch II
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Bildungspaket
Freizeiteinrichtung / Bildungspaket
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Fabig, Gerhard [AkademischeR BetreuerIn]; Buchholz, Manfryd [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Schwerin, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2012. - Literaturangaben
Mediengruppe: Bachelorarbeiten