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Betriebliche Konfliktfelder und Partizipation der Arbeitnehmer

Ergebnisse aus dem IW-Personal-Panel
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Verfasser: Lesch, Hagen
Verfasserangabe: Hagen Lesch
Jahr: 2020
IW-Trends
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Eine Auswertung des IW-Personalpanels zeigt, dass im Jahr 2018 in 11,1 Prozent aller Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden war und in weiteren 8,8 Prozent ein sogenanntes „Anderes Vertretungsorgan“ (AVO). Dabei tragen AVOs ähnliche Konfliktthemen mit der Geschäftsleitung aus wie Betriebsräte, beispielsweise Arbeitszeitgestaltung, Mehrarbeit oder Eingruppierung. In 95 Prozent aller Fälle lassen
sich Interessenunterschiede überbrücken, und zwar unabhängig von der Form der betrieblichen Interessenvertretung. Allerdings liegen AVOs häufiger von vornherein auf einer Linie mit der Geschäftsleitung als Betriebsräte. Bei den AVOs trifft dies zu 77 Prozent zu, bei den Betriebsräten zu 46 Prozent. Das Bild ändert sich, wenn zwischen defensiven und offensiven Betriebsräten unterschieden wird. Defensivere Betriebsräte, die ihre Mitbestimmungsrechte nicht voll ausschöpfen, liegen zu 73 Prozent auf einer Linie mit der Geschäftsführung, offensivere zu 27 Prozent. Berücksichtigt man den betriebswirtschaftlichen Hintergrund des Unternehmens anhand der Tatsache, ob es in den letzten beiden Jahren Umstrukturierungen gab, ändert sich vor allem die Rolle der AVOs. Wo Umstrukturierungen stattfanden, treten Unterschiede zur Geschäftsleitung deutlich häufiger auf, auch häufiger als zwischen Geschäftsleitung und defensivem Betriebsrat. Diese Befunde zeigen, dass
eine Partizipation der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungsprozessen auch jenseits der institutionalisierten Mitbestimmung wirksam sein kann.
(Quelle: www.iwkoeln.de)

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Verfasserangabe: Hagen Lesch
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: IW-Trends
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Beschreibung: H. 3, S. 21 - 37 : graph. Darst., Tab
Schlagwörter: Arbeitnehmerrechte; Betriebliche Interessenvertretung
Schlagwortketten:
Betriebsrat / Betriebliche Mitbestimmung / Konflikte
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