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Tarifliches Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

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Verfasser: Burger, Ernst
Verfasserangabe: Ernst Burger
Jahr: 2023
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nebentätigkeit, Nebenbeschäftigung der Arbeitnehmer gleich welcher Art, spielen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes seit jeher eine erhebliche Rolle. Die individuellen Gründe hierfür sind naturgemäß unterschiedlich - in vielen Fällen will der/die Beschäftigte etwaige zusätzliche berufliche Qualifikationen einsetzen oder Zusatzverdienste erzielen (was er/sie aufgrund seiner finanziellen Situation im Einzelfall vielleicht sogar eher muss). In einigen Berufsbereichen werden Beschäftigte im Hinblick auf ihre Spezialkenntnisse auch häufig initiativ für Vorträge, Schulungen, Seminare, Schlichtungsverfahren bzw. die Leistung von Schiedstellen u.ä. angefragt. Die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Tarifbeschäftigten ist tradiert in den einschlägigen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L, ähnlich in der Regel in vergleichbaren Tarifverträgen für andere große Rechtsträger im Bereich des öffentlichen Dienstes) geregelt. (Quelle: ZTR)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Burger, Ernst
Verfasserangabe: Ernst Burger
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 2, S. 82 - 90
Schlagwortketten:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst / Nebenbeschäftigung / Regelung
Öffentlicher Dienst / Nebenbeschäftigung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss