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Gibt es ein gerechtes Leistungsentgeltsystem?

Aspekte zur betrieblichen Umsetzung des § 18 TVöD
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Verfasser: Tondorf, Karin
Verfasserangabe: Karin Tondorf
Jahr: 2006
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Auf den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit haben sich die Tarifparteien des Bundes und der Kommunen (VKA) bei der Reform des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (TVöD) verständigt. Die Umsetzung der tariflichen Rahmenregelungen ist für den Bund per Tarifvertrag, für den Bereich der Kommunen durch einvernehmliche Dienstvereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen vorgesehen. Um das Prinzip der Entgeltgleichheit beim Leistungsentgelt durchzusetzen, ist zunächst zu klären, wie Diskriminierung rechtlich definiert wird und durch welche Vorschriften, Kriterien und Verfahren eine Benachteiligung beim Leistungsentgelt bewirkt werden kann.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Tondorf, Karin
Verfasserangabe: Karin Tondorf
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S.228-232
Schlagwortketten:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst / Leistungsentgelt
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