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Entwurf des BTHG: Eingliederungshilfe wird nur formal aus dem Fürsorgesystem ausgegliedert

weiterhin bleibt die Eingliederungshilfe bedürftigkeitsabhängig
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Verfasser: Fuchs, Harry; Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Harry Fuchs ; Hans Nakielski
Jahr: 2016
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

»Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ›Fürsorgesystem‹ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.« So steht es im Koalitionsvertrag. Doch der jetzt vorliegende Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) gliedert die Eingliederungshilfe nur »formal« aus dem Recht der Sozialhilfe aus.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuchs, Harry; Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Harry Fuchs ; Hans Nakielski
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 7, S. 268 - 271 : Tab.
Schlagwörter: Sozialgesetzbuch IX
Schlagwortketten:
Deutschland / Bundesteilhabegesetz
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