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Teilhabeplanverfahren und Ermittlung des Bedarfs an Leistung zur Teilhabe

Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz
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Verfasser: Fuchs, Harry
Verfasserangabe: Harry Fuchs
Jahr: 2018
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTGH) hat der Gesetzgeber ab dem 1. Januar diese Jahres die Bestimmungen des SGB IX über die Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs sowie die Koordinierung der Leistungen neu gefasst. So wurde - für alle Rehabilitationsträger verpflichtend - die Erstellung eines Teilhabeplans als Bestandteil eines Teilhabeplanverfahrens eingeführt. Die Einzelheiten zu den jetzt geltenden Neuregelungen werden hier erläutert. (Quelle: Soziale Sicherheit)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuchs, Harry
Verfasserangabe: Harry Fuchs
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 8-9, S. 316 - 321 : graph. Darst.
Schlagwörter: Teilhabe; Teilhabegerechtigkeit; Teilhabeleistung
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