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AGG verfehlt das Ziel

keine Umsetzung des europarechtlich vorgegebenen Mindestschutzes
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Verfasser: Busch, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Busch
Jahr: 2006
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Bundestag hat am 29.6.2006 das »Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz « (AGG) beschlossen. Am 7.7.2006 passierte das Gesetz den Bundesrat, so dass es zum 1.8.2006 in Kraft getreten ist. Nach Verabschiedung der in letzter Minute eingefügten Änderungsanträge ist festzustellen, dass die Fraktionen von SPD und CDU/CSU das europäische Recht bewusst brechen. Das AGG ist in weiten Teilen offensichtlich illegal, da es von den europäischen Vorgaben leicht erkennbar zum Nachteil der Betroffenen abweicht. Dass in Lettland nahezu zeitgleich ein ebenfalls rechtswidriges Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet wurde, aus dem das Merkmal »sexuelle Orientierung« entgegen den europäischen Vorgaben ganz gestrichen wurde, ist dabei kein wirklicher Trost. In der Bundesrepublik waren und sind die dumpfen Vorbehalte gegen die international anerkannten Grundsätze des Menschenrechtsschutzes so stark, dass in den letzten Jahren die meiste Mühe darauf verwandt wurde, die selbstverständliche Umsetzung der Vorgaben aus den europäischen Richtlinien zu verteidigen. Vor dem Hintergrund der ressentimentgeladenen Kampagnen gegen das Antidiskriminierungsrecht erschien selbst der zurückhaltende Entwurf aus dem Jahre 2005, der zahlreiche Defizite aufwies, noch als fortschrittlich. Zu wenig wurde diskutiert, was eigentlich mit den Richtlinien bezweckt wird und inwieweit der deutsche Entwurf den Vorgaben europäischen Rechts gerecht wurde. Ergebnis ist nun ein Gleichbehandlungsgesetz, das der Begründung nach die europäischen Richtlinien umsetzen soll, tatsächlich jedoch hiervon weit entfernt ist. Im Folgenden sollen einige Regelungen des AGG im Bereich der Beschäftigung angesprochen werden, deren Vereinbarkeit mit europäischem Recht zumindest fragwürdig ist. Hierbei soll im Rahmen dieses Beitrags nur die Vereinbarkeit mit den Richtlinien angesprochen werden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Busch, Sebastian
Verfasserangabe: Sebastian Busch
Jahr: 2006
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 8, S. 322-325
Schlagwörter: Gleichbehandlungsgrundsatz; Gleichbehandlungsrecht; Gleichberechtigungsgesetz
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