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Geschichte der Beschäftigungsförderungsgesetze

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Verfasser: Buschmann, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Buschmann
Jahr: 2017
Arbeit und Recht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Beitrag beleuchtet politische Logik, rechtliche und tatsächliche Folgen der sog. Beschäftigungsförderungsgesetze. Das BeschFG 1985 hatte die Schwerpunkte sachgrundlose Befristungen, Teilzeit, Begrenzung der Sozialplanpflicht neu gegründeter UN, Ausweitung der Kleinbetriebsklausel des § 23 KSchG und weiterer Gesetze, Leiharbeit. 1996 wurden u.a. der max. zulässige Befristungszeitraum auf 2 Jahre erhöht und die sog. Altersbefristung eingeführt. Vor allem wurde der Kündigungsschutz »gelockert«: Der Kreis der vom Schutz ausgenommenen Kleinbetriebe wurde auf »mehr als 10« regelmäßig Beschäftigte erweitert. Teilzeitbeschäftigte wurden nur noch abgestuft angerechnet. Bei der sozialen Auswahl sollten sog. »Leistungsträger« nicht einbezogen werden. Bei Betriebsänderungen wurde die sog. Namensliste der zu kündigenden Personen eingeführt. Für dort aufgeführte AN wurden Kündigungsschutzklagen fast aussichtslos, da dringende betriebliche Erfordernisse vermutet wurden und die soziale Auswahl nur auf »grobe Fehlerhaftigkeit« überprüft werden konnte. Der Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall wurde auf 80 % des Arbeitsentgelts begrenzt. Trotz vorübergehender Korrekturen 1998 haben die wesentlichen Weichenstellungen diverser BeschFG bis heute Bestand. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Buschmann, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Buschmann
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Arbeit und Recht
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Beschreibung: H. 8-9, G17-G20
Schlagwortketten:
Deutschland / Beschäftigungsförderungsgesetz / Geschichte
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