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Das Datenaustauschverbesserungsgesetz
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Verfasserangabe:
Johannes Eichenhofer
Jahr:
2016
NVwZ
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Im Zuge des „Asylpakets II“ hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Datenaustauschverbesserungsgesetz verabschiedet, das – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu Art. 14 des Gesetzes) – am 7.2.2016 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz soll nicht nur die schnelle und fälschungssichere Registrierung der Zuwanderer ermöglichen und ihre Identität und Einreise durch einen „Ankunftsnachweis“ ( § ASYLVFG § 63 a AsylG nF) dokumentieren, sondern auch allen Behörden der Migrations- und Integrationsverwaltung die Steuerung von Zuwanderungs- und Integrationsprozessen durch einen verbesserten Datenaustausch auf Grundlage eines zentralen "Kerndatensystem" im Ausländerzentralregister erleichtern. Der vorliegende Beitrag will zunächst das Ziel (I) und sodann den wesentlichen Inhalt des Gesetzes (II) darstellen, um anschließend das Gesetz aus einer verfassungs- und europarechtlichen, sowie praxisorientierten Perspektive kritisch zu würdigen (III). Schließlich wird das Datenaustauschverbesserungsgesetz in einen größeren Zusammenhang eingeordnet (IV).
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Johannes Eichenhofer
Jahr:
2016
Übergeordnetes Werk:
NVwZ
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Beschreibung:
H. 7, S. 431 - 436
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