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Strafrecht für Sozialrechtler - Der "Hartz IV-Betrug"

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Verfasser: Klose, Mathias
Verfasserangabe: Mathias Klose
Jahr: 2016
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der unrechtmäßige Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann für den Leistungsempfänger nicht nur sozialrechtliche Folgen in Form von Erstattungsforderungen des Jobcenters haben, sondern auch strafrechtliche Folgen in Form von Geld- und Freiheitsstrafen. Dabei stehen das sozialrechtliche Verfahren und das strafrechtliche Verfahren nur förmlich nebeneinander. Inhaltlich sind sie untrennbar miteinander verbunden. Die Beantwortung der sozialrechtlichen Frage, ob jemand unrechtmäßig Grundsicherungsleistungen bezogen hat oder nicht, hat zugleich entscheidende Bedeutung für die strafrechtliche Frage, ob derjenige wegen Betrugs zu bestrafen ist oder nicht. Der in § STGB § 263 StGB normierte Straftatbestand des Betrugs ist in dieser Fallkonstellation zwar sozialrechtsakzessorisch, entbindet Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aber nicht von ihrer Pflicht, den Sachverhalt selbst und eigenverantwortlich zu ermitteln. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Klose, Mathias
Verfasserangabe: Mathias Klose
Jahr: 2016
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Beschreibung: H. 4, S. 157 - 161
Schlagwortketten:
Hartz IV / Betrug / Strafrecht
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