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Unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte
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Verfasser: Röhner, Cara; Engelmann, Andreas
Verfasserangabe: Cara Röhner ; Andreas Engelmann
Jahr: 2021
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die »Rente mit 63« sollte Menschen mit außergewöhnlich langer Beitragszeit einen leistungsangemessenen Zugang zu einer abschlagsfreien Altersrente sichern. Entsprechend hoch wurde die Zeit der Beitragsjahre angesetzt. Insgesamt müssen Wartezeiten von 45 Jahre (540 Monaten) vorliegen. Für die Wartezeit werden jedoch Zeiten nicht berücksicht die ausschließlich Mütter betreffen: Die Zeiten des Mutterschutzes vor der Geburt, sofern es sich um reine Anrechnungszeiten handelt. Diese Ungleichbehandlung stellt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dar. (Quelle: Heft)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Röhner, Cara; Engelmann, Andreas
Verfasserangabe: Cara Röhner ; Andreas Engelmann
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 1, S. 29-31
Schlagwortketten:
Rente / Gesetzliche Rentenversicherung / Diskriminierung / Geschlechterungleichheiten / Geschlechterunterschied
Rente ab 63 / Mutterschutz / Geschlechterungerechtigkeit
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