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Ausweitung der in der Rentenversicherung anrechenbaren Kindererziehungszeiten: Mütter pausieren nicht länger vom Job

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Verfasser: Haan, Peter; Thiemann, Andreas
Verfasserangabe: Peter Haan
Jahr: 2015
DIW-Wochenbericht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Einer der Gründe, weshalb Frauen meist geringere Rentenansprüche haben als Männer, sind familienbedingte Auszeiten vom Beruf. Um dies abzumildern, rechnet die Gesetzliche Rentenversicherung Kindererziehungszeiten an, während derer Frauen Rentenanwartschaften erwerben, obwohl sie nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Dies soll den Müttern eine weitgehend eigenständige Alterssicherung garantieren. Die zusätzlichen Entgeltpunkte aufgrund der Kindererziehungszeiten könnten Mütter jedoch auch dazu veranlassen, längere Erwerbsunterbrechungen nach der Geburt einzulegen oder früher in Rente zu gehen. Auf diese Weise würden die Rentenansprüche für Mütter dann wieder reduziert. Wie genau wirkt sich eine großzügigere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten also auf die Erwerbsunterbrechung von Frauen nach der Geburt aus? Das DIW Berlin hat dies in der vorliegenden Studie anhand der Rentenreform des Jahres 1992 auf Basis kombinierter Daten der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit untersucht. Damals wurde die Kindererziehungszeit von einem Jahr auf drei Jahre ausgeweitet. Das zentrale Ergebnis: Die Reform hat nicht dazu geführt, dass Frauen die Dauer ihrer Erwerbsunterbrechung nennenswert verändert haben (Quelle: DIW)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Haan, Peter; Thiemann, Andreas
Verfasserangabe: Peter Haan
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: DIW-Wochenbericht
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Beschreibung: Nr. 47, S. 1119 - 1125 : graph. Darst.
Schlagwörter: Frau; Kindererziehungszeit; Rentenversicherung
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