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Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft

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Verfasser: Bayreuther, Frank
Verfasserangabe: Frank Bayreuther
Jahr: 2020
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

In den vergangenen Wochen ist es in mehreren Fleischfabriken zu zahlreichen COVID-19-Ausbrüchen gekommen. Diese haben in den Medien großes Aufsehen erregt und das Bundeskabinett hat in der Folge sehr rasch angekündigt, ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft auf den Weg zu bringen (Pressemitteilung des BMAS v. 20.5.2020, https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/mehr-arbeitsschutz-und-hygiene-in-der-fleischwirtschaft.html, Stand 28.5.2020). Der markanteste Eckpunkt des Papiers (Nr. 3) ist das Verbot von Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen bei Schlacht- und Fleischverarbeitungstätigkeiten (§ AENTG § 6 Nr. AENTG § 6 Nummer 10 AEntG). Der nachfolgende Beitrag beleuchtet diese Maßnahmen, aber auch die sonstigen im Papier vorgeschlagenen Eckpunkte. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bayreuther, Frank
Verfasserangabe: Frank Bayreuther
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 12, S. 773-776
Schlagwortketten:
Fleischwirtschaft / Werkverträge / Arbeitnehmerüberlassung / Verbot / Rechtsgrundlagen
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