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Zur Zulässigkeit eines Direktanstellungsgebots für Arbeitnehmer in der Fleischindustrie
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Verfasserangabe:
Olaf Deinert
Jahr:
2020
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Prekäre Arbeits- und Wohnbedingungen für Werkvertrags-AN in der Fleischindustrie sind ständiger Gegenstand skandalisierender Berichterstattung. Der Gesetzgeber hat bereits mehrfach auf Missstände in dieser Branche reagiert. Im Jahr 2019 wurden bei Arbeitsschutzkontrollen in Schlachtbetrieben des Landes NRW dennoch massive Defizite festgestellt. Nach auffälligen Corona-Infektionen im Frühjahr 2020 wurden weitere Betriebsprüfungen durchgeführt, die zeigen, dass die defizitären Zustände dort nicht geringer geworden sind. Ähnliche Vorfälle werden aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen berichtet. Im politischen Umfeld wurde daher diskutiert, ob im Wege eines sektoralen, auf die Fleischindustrie begrenzten, gesetzlichen Verbotes von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung eine Direkteinstellung der AN bei den UN der Fleischindustrie erzwungen und so die Einhaltung der AN-Rechte effektuiert werden kann. Denn die Fleischindustrie ist dadurch gekennzeichnet, dass praktisch der gesamte Produktionsprozess der Schlachthöfe auf Werkvertrags-UN ausgelagert ist, sodass die Produktion nahezu vollständig durch Fremdbelegschaft betrieben wird. Die BReg hat ein Eckpunktepapier zum Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft beschlossen, das ein entsprechendes Direktanstellungsgebots durch Verbot von Werkverträgen und AN-Überlassung enthält. Noch im Juli hat das BMAS einen Referentenentwurf vorgelegt.
(Quelle: Arbeit und Recht)
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Verfasserangabe:
Olaf Deinert
Jahr:
2020
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Beschreibung:
H. 9, S. 344 - 352
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