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Die Arbeitgeber-Pflichten aus dem SGB IX

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Verfasser: Rabe-Rosendahl, Cathleen
Verfasserangabe: Cathleen Rabe-Rosendahl
Jahr: 2022
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen zu sichern. Das gilt auch bei der Besetzung von Arbeitsplätzen.
 
Darum geht es
1. Ein rein internes Stellenbesetzungsverfahren muss sachlich gerechtfertigt sein.
2. Kann eine Stelle nicht intern besetzt werden, ist sie der Agentur für Arbeit frühzeitig zu melden.
3. Vor der Stellenbesetzung ist in jedem Fall zu prüfen, ob die freie Stelle intern mit einem oder einer schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten besetzt werden kann.
(Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

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Verfasserangabe: Cathleen Rabe-Rosendahl
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 8, S. 38-39
Schlagwörter: Interne Stellenausschreibung; Schwerbehinderte; Schwerbehinderter Mensch; Schwerbeschädigte; Stellenbesetzung
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch XI / Arbeitgeberpflicht / Menschen mit Behinderung / Gleichgestellte Menschen / Menschen mit Gleichstellung / Teilhabe am Arbeitsleben
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss