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Arbeitnehmerüberlassung

AÜG-Reform 2011
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Verfasser: Schindele, Friedrich
Verfasserangabe: Friedrich Schindele
Jahr: 2011
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Am 29.04.2011 sind wesentliche Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung mit dem Untertitel "Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" vom 28.04.2011 in Kraft getreten. Neben den zum 30.04.2011 in der Neufassung in Kraft getretenen § 3 I Nrn. 3, 3a und § 9 Nrn. 2, 21, 5 sowie § 10 AÜG treten zum 01.12.2011 die §§ 13a und 13b AÜG in Kraft. Danach muss ein Entleiher die Leiharbeitnehmer über freie Stellen informieren (dazu I.) und ihnen Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen gewähren (dazu II.).

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schindele, Friedrich
Verfasserangabe: Friedrich Schindele
Jahr: 2011
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 23, S. [577]-578
Schlagwortketten:
Arbeitnehmerüberlassung / Reform
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