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Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie
ein erster Überblick
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Verfasserangabe:
Gunther Mävers
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Deutschland ist zwar nicht mehr Weltmeister, aber immerhin noch – und dies seit Jahren unangefochten – Europameister, und zwar wenn es um die Zahl der entsandten Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union (EU) geht. Ausweislich der auf den Internetseiten des Europäischen Parlaments (EP) für das Jahr 2016 veröffentlichten Statistik hat Deutschland ca. 260.000 Arbeitnehmer in das Ausland entsandt – in dieser Disziplin nur noch übertroffen von Polen mit fast 515.000 Arbeitnehmern, aber ca. 440.000 entsandte Arbeitnehmer aufgenommen und damit mehr als doppelt so viele wie der nun amtierende Fußball-Weltmeister Frankreich. Die im Jahr 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie 96/71/EG aus dem Jahr 1996 hat vor diesem Hintergrund in Deutschland naturgemäß ein gesteigertes Interesse hervorgerufen. Dies gilt umso mehr, als sich die Verhandlungsführer im Frühjahr 2018 auf einen politischen Kompromiss verständigt haben, der nun umgesetzt werden sollen. Auch wenn mit dem Inkrafttreten der Reformen erst in einigen Jahren gerechnet werden kann, soll nachfolgend ein erster Überblick gegeben werden. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)
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Gunther Mävers
Jahr:
2018
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Beschreibung:
H. 19, S. 463-466
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