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Transfer von Beschäftigtendaten in das Ausland

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Verfasser: Ginal, Jens; Heinemann-Diehl, Anna
Verfasserangabe: Jens Ginal ; Anna Heinemann-Diehl
Jahr: 2015
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Welt wächst zusammen und damit auch das Bedürfnis eines immer größeren Datenaustausches. Eine Ursache hierfür ist der stetige Ausbau der IT-Infrastruktur (insbesondere des Internets) sowie die dadurch bedingte globale Vernetzung der Wirtschaft. Insbesondere Konzerne, die über Landesgrenzen hinweg agieren, sind darauf angewiesen, personenbezogene Daten von Mitarbeitern in das Ausland zu transferieren. Die europäische Datenschutzrichtlinie (DSRL) und das darauf basierende BDSG sehen u. a. vor, dass der Datentransfer nur zulässig ist, wenn beim Empfänger der Daten ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. Dieser Gesichtspunkt muss von den Unternehmen aufgrund des „Safe Harbor“-Urteils des EuGH in Bezug auf die USA verstärkt in den Blick genommen werden. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Ginal, Jens; Heinemann-Diehl, Anna
Verfasserangabe: Jens Ginal ; Anna Heinemann-Diehl
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 23, S. 568 - 570
Schlagwörter: Beschäftigtendatenschutz; Datenschutzrichtlinie; Datentransfer
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