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Verarbeiten von Beschäftigtendaten

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Verfasser: Thannheiser, Achim
Verfasserangabe: Achim Thannheiser
Jahr: 2019
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wenn der Personalrat Beschäftigtendaten verarbeitet, muss er die Datenschutzregeln ganz genau beachten. Mobile Endgeräte sind dabei ein Fall für sich.
Darum geht es:
1. Willd der Personalrat Daten von Beschäftigten verarbeiten, braucht er hierfür eine Erlaubnis.
2. Dem Datenschutz unterliegen Dateisysteme. Dazu zählen auch Ordner mit personenbezogenen Daten.
3. Auf mobilen Endgeräten haben personenbezogene Daten von Beschäftigten nichts zu suchen. (Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Thannheiser, Achim
Verfasserangabe: Achim Thannheiser
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 6, S. 22 - 25 : Tab.
Schlagwörter: Beschäftigtendatenschutz
Schlagwortketten:
Datenschutz / Mobiles Endgerät
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