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Bürgerliches Gesetzbuch

mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Unterlassungsklagengesetz, Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Gewaltschutzgesetz
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Palandt, Otto
Verfasserangabe: Palandt. Bearb. von Gerd Brudermüller ..
Jahr: 2018
Verlag: München, Beck
Reihe: Beck`sche Kurzkommentare; 7
Mediengruppe: Bücher

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Zweigstelle: HdBA Mannheim Standorte: 02.11.01 a 77. Aufl. Pal / Magazin (MA) Status: bestellbar Vorbestellungen: 0 Frist: Barcode: 146177

Inhalt

das gesamte BGB in einem Band
hohe Aktualität (Redaktionsschluss: 15.10.2017, Gesetzesstand: 15.01.2018)
prägnante Erläuterungen
zuverlässig bis ins Detail
 
Der Standardkommentar mit Gesetzesstand 15.01.2018 beinhaltet BGB und die wichtigen Nebengesetze - insbesondere Einführungsgesetz (Auszug) einschließlich Rom I-, Rom II- und Rom III-Verordnungen sowie Haager Unterhaltsprotokoll und EU-Erbrechtsverordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Auszug), Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, BGB-Informationspflichten-Verordnung, Unterlassungsklagengesetz, Produkthaftungsgesetz, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz, Gewaltschutzgesetz.
Im zuverlässigen Jahresturnus arbeitet der Palandt aus der oft unüberschaubaren Stofffülle die wesentlichen Informationen heraus und bietet klare, rechtsprechungsorientierte Antworten.
 
Das Palandt-Archiv bietet Raum für die Kommentierung von Vorschriften, die nicht mehr in Kraft sind, aber dennoch für Altfälle Bedeutung haben können. Zudem sind gesetzliche Vorschriften aufgenommen, die aufgrund ihres Umfangs nicht im Palandt selbst abgedruckt werden können. Das gilt insbesondere für europarechtliche Texte.
 
In der 77. Auflage 2018 sind neben der Auswahl und Einarbeitung aller wesentlichen gerichtlichen Entscheidungen, die den hohen Praxisnutzen des Palandts garantieren, bei den neuen gesetzlichen Regelungen besonders hervorzuheben:
 
Bauvertragsgesetz
Es werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des BGB eingefügt. Darin wird ein Anordnungsrecht des Bestellers eingeführt, einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen. Es erfolgen Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund.
 
Speziell für Bauverträge von Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Widerruf des Vertrags und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen getroffen
 
 
Zahlungsdienste
Die zivilrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie werden im BGB umgesetzt. Es wird nicht nur das Umsetzungsrecht zur Ersten Zahlungsdiensterichtlinie (§§ 675c - 676c BGB) geändert, sondern auch ein neuer § 270a BGB eingefügt. Ebenfalls geändert werden die in Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche geregelten Informationspflichten. An diese zivilrechtlichen Änderungen schließt sich eine verfahrensrechtliche Folgeänderung in § 14 des UKlaG an.
 
Reisevertragsrecht
Durch die Umsetzung der neuen EU Pauschalreiserechtrichtlinie wird das Reisevertragsrecht im BGB deutlich ausgeweitet und die Verbraucherrechte gegenüber den Reiseveranstaltern gestärkt.
Familiengerichtlicher Genehmigungsvorbehalt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern
Durch die Erweiterung des §1631b BGB wird ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen eingeführt, d.h. es werden die elterliche Entscheidungen für ein Kind, das sich in einem Krankenhaus, Heim oder ähnlicher Einrichtung, befindet und dem über einen längeren Zeitraum die Freiheit entzogen werden soll, unter den Vorbehalt der Genehmigung durch das Familiengericht gestellt.
Stärkung des Selbstbestimmungsrecht von Betreuten
Das Gesetz schließt eine vom Bundesverfassungsgericht im Betreuungsrecht festgestellte Schutzlücke. So wird verhindert, dass Betreute, nicht gegen ihren Willen behandelt werden können.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen werden künftig an das Erfordernis eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus gebunden, ambulant durchgeführte ärztliche Zwangsbehandlungen bleiben ausgeschlossen.
(Quelle: www.lehmanns.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Palandt, Otto
Verfasserangabe: Palandt. Bearb. von Gerd Brudermüller ..
Jahr: 2018
Verlag: München, Beck
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.11.01
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ISBN: 978-3-406-71400-9
2. ISBN: 3-406-71400-5
Beschreibung: 77., neubearb. Aufl., Red.schluss: 15. Oktober 2017, Gesetzesstand: 15. Januar 2018, XXXIV, 3297 S.
Reihe: Beck`sche Kurzkommentare; 7
Schlagwortketten:
Bürgerliches Gesetzbuch / Kommentar
Fußnote: Nebent.: BGB
Mediengruppe: Bücher