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Atypische Beschäftigungen und ihre Auswirkungen

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Leipold, Anna; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Anna Leipold ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Volker Möntmann, Zweitprüfer/in: VOAR Ariadne Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bücher
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Inhalt

Am 10. Dezember 1948 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nation in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auch als UN-Menschenrechtscharta bezeichnet, verabschiedet und verkündet. Die Charta ist das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte.
Eines der maßgeblichen Menschenrechte ist das Recht auf Arbeit. Dies wird im Artikel 23 näher definiert. Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf Arbeit (Artikel 23 Abs. 1). Ausnahmslos jeder hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Artikel 23 Abs.2). Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen (Artikel 23 Abs. 3)1
 
Erwerbsarbeit in Deutschland hat heute mehr denn je einen sehr hohen Stellenwert. Unbestritten wird Arbeit als Hauptquelle zur Sicherung des Lebensunterhaltes angesehen. Darüber hinaus bietet Arbeit Erwerbstätigen die Chance, Anerkennung und Wertschätzung zu erfahren, materielle Bedürfnisse zu befriedigen sowie generell die Teilhabe am sozialen Leben zu gewährleisten.
 
Arbeit ist aber auch gleichzeitig unter marktwirtschaftlichem und sozialpolitischem Aspekt von großer zentraler Bedeutung, da sich sowohl das Steuersystem als auch die Sozialversicherungssysteme über die Erwerbsbeteiligung finanzieren. Erwerbsarbeit bildet das Fundament der drei Säulen unseres sozialen Systems (gesetzliche Sozialversicherung, soziale Vorsorge, soziale Fürsorge) und sorgt somit im Rahmen einer freien Marktwirtschaft für soziale Gerechtigkeit und individuelle Sicherung².
 
Lange Zeit war die klassische Vorstellung einer Arbeitsstelle eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die in Vollzeit ausgeübt wird und auf einem rechtlichen Arbeitsverhältnis beruht. Diese Eigenschaften treffen auch heute noch auf die überwiegende Anzahl der Arbeitsstellen zu. Umgangssprachlich wird diese Beschäftigungsform auch als „Normalarbeitsverhältnis“ bezeichnet.
 
[…]
 
 
Fußnoten:
1: http/www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
2: vgl. Statistisches Bundesamt, Datenreport 2011, S. 97
3: vgl. Statistisches Bundesamt, Indikator Atypische Beschäftigung
4: vgl. Klinger/Wolf/Dietz/Walwei, IAB Form 01/2008, S. 5-7
 
 

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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Anna Leipold ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Volker Möntmann, Zweitprüfer/in: VOAR Ariadne Hofmeister
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 04.04.06, 08.05.02
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Beschreibung: 77 Bl. : graph. Darst.
Schlagwörter: Befristete Beschäftigung; Geringfügige Beschäftigung; Teilzeitarbeit; Zeitarbeit
Schlagwortketten:
Atypische Beschäftigung / Armut / Altersarmut
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Möntmann, Volker [AkademischeR BetreuerIn]; Hofmeister, Ariadne [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2012, Erscheint auch als Print-Version
Mediengruppe: Bücher