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Beteiligungsrechte des Personalrats

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Verfasser: Schlick, Bianka
Verfasserangabe: Bianka Schlick
Jahr: 2021
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Beteiligungsrechte des Personalrats sind gesetzlich vorgegeben. Neu- und wiedergewählte Personalräte sollten ihre Möglichkeiten kennen.
Darum geht es:
1. Die Personalräte sind an Entscheidungen der Dienststelle zu beteiligen.
2. Das BPersVG kennt die Mitbestimmung, die Mitwirkung und die Anhörung.
3. Bei der Mitbestimmung sind die Möglichkeiten des Personalrats am stärksten.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schlick, Bianka
Verfasserangabe: Bianka Schlick
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 22 - 26 : Abb.
Schlagwortketten:
Personalrat / Beteiligung / Mitbestimmung / Mitwirkung
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