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Theorie zum Fragerecht und "Lügerecht" im Arbeitsrecht mit Fokus auf der Anwendung in Vorstellungsgesprächen

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Wendel, Mona; Hochschule der Bundesagentur für Arbeit [Grad-Verleihende Institution]
Verfasserangabe: vorgelegt von: Mona Wendel; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Bauschke, Zweitprüfer/in: Dipl. Päd. Najib
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Mediengruppe: Bachelorarbeiten
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Inhalt

Das Thema Fragerecht bzw. „Lügerecht“ ist in vielen Bereichen des Arbeitslebens relevant, sei des bei der Einstellung eines Bewerbers, beim Umgang miteinander im Unternehmen oder bei der Kündigung eines Mitarbeiters. Beide „Rechte“ dienen dem Schutz eines der Vertragspartner, das Fragerecht dem Arbeitgeber, das „Recht zur Lüge“ dem Arbeitnehmer. Es gibt keine Gesetze oder Normen, in welchen diese Begriffe definiert sind. Sie sind vielmehr über die Rechtsfolgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Antidiskriminierungsgrundsätze des AGG definiert. Dem AGG kommt besondere Bedeutung zu, da das „Recht zur Lüge“ daraus resultiert, dass sich ein Arbeitnehmer gegen benachteiligte Handlungen schützen darf, indem er solche Umstände verschweigt oder nicht wahrheitsgemäß angibt, welche für ihn eine Benachteiligung zu Folge haben könnten. Im Umkehrschluss ergibt sich aus den Vorschriften allerdings auch, welche Angabe der Arbeitgeber einfordern darf und welche Behandlung im Arbeitsverhältnis zulässig ist.
 
Da das AGG die Grundlage für die Thematik dieser Thesis darstellt, wird zunächst dessen Entstehung und Anwendbarkeit dargestellt sowie der Personenkreis definiert, welcher von diesem Gesetz Gebrauch machen kann.
Im nachfolgenden Schritt wird das Fragerecht erläutert und geklärt, welche Fragen von Arbeitgebern zulässigerweise gestellt werden dürfen und welche rechtlichen Konsequenzen ein Verstoß gegen die Pflicht der wahrheitsgemäßen Beantwortung einer solchen Frage durch den Arbeitnehmer nach sich zieht.
Im dritten Schritt erfolgt die Definition des Begriffs „Lügerecht“, eine genaue Bestimmung des dafür grundlegenden Benachteiligungstatbestandes und letztendlich eine Erläuterung der rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen ein Benachteiligungsverbot.
 
Da der Anwendungsbereich dieser Thematik sehr weit gefasst werden kann, habe ich mich darauf beschränkt, diese im Zuge des Einstellungsverfahrens im Teilschritt des Vorstellungsgesprächs aufzuzeigen. Die Interessen der beiden Parteien, Stellenanbieter einerseits und Interessenten andererseits, können ganz klar bestimmt werden. Ich habe diesen Punkt des (angehenden) Arbeitsverhältnisses gewählt, da hier eine Benachteiligung sehr schnell ersichtlich sein kann. Der Arbeitgeber hat den Anspruch, einen möglichst geeigneten Arbeitnehmer für eine Stelle zu gewinnen und will dafür möglichst viele Informationen über den einzelnen Bewerber erhalten. Dieser ist an der Zusage für eine Stelle interessiert. Er will deshalb nur positive Eigenschaften preisgebe und negative zurückhalten. Im Vorstellungsgespräch ist eine klare Einteilung der vom Arbeitgeber gestellten fragen in zulässige bzw. nicht zulässige Fragen möglich und folglich auch eine deutliche Abgrenzung dafür, wann ein Bewerber das Recht hat zu lügen bzw. wann er dazu verpflichtet ist, wahrheitsgemäß zu antworten. Damit eignet sich das Vorstellungsgespräch bestens dafür, Frage- und „Lügerecht“ darzustellen und voneinander abzugrenzen.
 
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Details

Verfasserangabe: vorgelegt von: Mona Wendel; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Bauschke, Zweitprüfer/in: Dipl. Päd. Najib
Jahr: 2012
Verlag: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 02.13.06, 06.08.18
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Beschreibung: 50, zahlr. ungezählte Bl. : graph. Darst.
Schlagwörter: Arbeitsrecht; Fragerecht; Gleichbehandlungsgesetz; Hochschulschrift; Lügerecht; Vorstellungsgespräch
Schlagwortketten:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Vorstellungsgespräch / Arbeitgeber / Fragerecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Vorstellungsgespräch / Arbeitnehmer / Persönlichkeitsrecht
Empirische Forschung / Fragebogen / Interview
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person Bauschke, Hans-Joachim [AkademischeR BetreuerIn]; Dipl. Päd. Najib [AkademischeR BetreuerIn]
Sprache: Deutsch
Fußnote: Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2012
Mediengruppe: Bachelorarbeiten