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Drei Jahre Beschäftigtendatenschutz unter der Datenschutzgrundverordnung

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Verfasser: Körner, Marita
Verfasserangabe: Marita Körner
Jahr: 2021
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die im Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit Mai 2018 in den Mitgliedstaaten anzuwenden (VO [EU] 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG [Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO]). In den mittlerweile drei abgelaufenen Anwendungsjahren hat die Verordnung in allen datenschutzrelevanten Anwendungsfeldern eine große Rolle gespielt, jedenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung. Datenschutzfragen sind seither sehr viel stärker in den Fokus auch unternehmerischen Handelns getreten, nicht zuletzt wegen der mit der Verordnung eingeführten drastischen Bußgelder, die bei Datenschutzverstößen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden verhängt werden können. Von besonderem Interesse ist der Spezialbereich Beschäftigtendatenschutz. Hier geht es darum, welche personenbezogenen Daten von Beschäftigten Arbeitgeber im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erheben, speichern und verarbeiten dürfen. Beschäftigtendatenschutz hatte sich zwar bereits vor Erlass der DS-GVO in umfangreicher Arbeitsrechtsprechung niedergeschlagen. In den letzten Jahren werden aber die Wechselbeziehungen zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz immer noch wichtiger. Durch die Digitalisierung wird auch das Arbeitsrecht datenschutzlastiger. In Art. 88 iVm Erwägungsgrund (EG) 155 DS-GVO oder Art. 9 II Buchst.¿b DS-GVO zur Verarbeitung besonders sensibler Daten nimmt die DS-GVO direkt auf das Arbeitsrecht Bezug. Da sie aber den Beschäftigungsdatenschutz insgesamt nicht eigenständig regelt, stellt sich die Frage, ob und inwieweit dieser sich unter der Geltung der DS-GVO seit 2018 verändert hat bzw. inwieweit die bisherige deutsche Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz weiterhin auch für die Auslegung der DS-GVO von Bestand sein kann. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Körner, Marita
Verfasserangabe: Marita Körner
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 16, S. [1137] - 1143
Schlagwörter: Datenschutz-Grundverordnung
Schlagwortketten:
Beschäftigte / Personenbezogene Daten / Datenschutz / Beschäftigtendatenschutz
Digitalisierung / Datenschutz / Arbeitsrecht
Datenschutz / Homeoffice
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