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Neue Pflichten für Dienststellen

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Verfasser: Brandt, Jochen
Verfasserangabe: Jochen Brandt
Jahr: 2018
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das neue Datenschutzrecht verpflichtet die Dienststellen zu Tranzparenz und Datenminimierung. Im Gegenzug erhalten die Beschäftigten Auskunfts- und Berichtigungsrechte
Darum geht es:
1. Die DS-GVO bringt für die Dienststellen einige neue Pflichten beim Schutz personebezogener Daten.
2. Außerdem räumt sie den Beschäftigten zum Schutz ihrer Daten umfangreiche neue Rechte ein.
3. Für die Personalräte ergeben sich erweiterte Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten.
(Quelle: Personalrat)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Brandt, Jochen
Verfasserangabe: Jochen Brandt
Jahr: 2018
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 4, S. 14 - [17] : Abb.
Schlagwörter: Personenbezogene Daten
Schlagwortketten:
Datenschutz-Grundverordnung / Personalrat / Mitbestimmung
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