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Vergleichsweise Erledigung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

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Verfasser: Fuhlrott, Michael; Garden, Florian
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Florian Garden
Jahr: 2021
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die DS-GVO schützt natürliche Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Damit kann sich auch der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Arbeitgeber auf die Rechte nach DS-GVO und BDSG berufen. Ein Elementarpfeiler des Datenschutzes ist das Gebot der Transparenz der Datenverarbeitung gem. Art. 5 Ia DS-GVO, mit dem Informations- und Auskunftsansprüche des Betroffenen gem. Art. 12 ff. DS-GVO einhergehen. Da der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch des Art. 15 I, III DS-GVO für den Verantwortlichen zum einen oftmals einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand darstellt und zum anderen Verstöße hiergegen durch die Arbeitsgerichte zunehmend mit Entschädigungszahlungen gem. Art. 82 DS-GVO sanktioniert werden, geht der Beitrag der Frage nach, inwieweit die Arbeitsvertragsparteien über den Auskunftsanspruch disponieren und ihn einer vergleichsweisen Regelung zuführen können. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael; Garden, Florian
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Florian Garden
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 8, S. 530-536
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / Datenschutz-Grundverordnung / Personenbezogene Daten / Auskunft / Verarbeitung
Persönliche Daten / Datenverarbeitung / Datenschutz
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