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Die Beurteilung von Beamten

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Verfasser: Basslsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2017
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Bestenauslese: Beurteilungen dienen dazu, die für die jeweilige Tätigkeit am besten geeigneten Beamtinnen und Beamten auszuwählen. Dabei sind klare Regeln zu beachten.
Darum geht es:
1. Die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten umfasst Regel-, Anlass- und Probezeitbeurteilungen.
2. Es geht dabei immer um deren fachliche Leistung, Eignung und Befähigung.
3. Bei freigestellten Personalratsmitgliedern muss ihre Entwicklung fiktiv nachgezeichnet werden. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Basslsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 3, S. 12 - [16] : Abb.
Schlagwörter: Beamtenrecht
Schlagwortketten:
Öffentliche Verwaltung / Dienstliche Beurteilung / Beamter
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